blacklist

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siamfan
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#11 Re: blacklist

Beitrag von siamfan »

Beispiel 1:
Es beantragt jemand am 1.1. ein Visum nonO mit 3 Einreisen. Am selben Tag reist er ein und erhaelt eine Aufenthaltsgenehmigung von 90 Tagen bis zum 31.3. eingestempelt.
Da er von einem Geruecht gehoert hat, spart er die nervigen Ausreisen und steht am 25.12. am Flughafen....

.. in diesem Fall liegt die freiwillige Ausreise noch vor dem Ablauf der Gueltigkeitsdauer. Also Overstay:
ABER:

Fortsetzung folgt


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#12 Re: blacklist

Beitrag von siamfan »

... aber, hier gehen die Meinungen auseinander. Problem ist, mit der einen Meinung stehe ich alleine auf der einen Seite und etwa 40.000 Thailandkenner auf der anderen. :roll:
Auch bei den unantastbaren Immigrationsbeamten gibt es viele die anderer Meinung sind. Weil sie aber nicht unfehlbar sind, gibt es Richter, die dann alles wieder gerade ruecken.

Entscheident, "Overstay" ist eine Ordnungswidrigkeit, alles andere ist eine Straftat.

Ueber die Jahre stieg der Betrag fuer einen Tag Overstay von 100TB auf 200 TB und 500TB, der Hoechstbetrag (20.000 TB) blieb gleich, aber (!), die Hoechstzahl der Tage bis zu der es noch eine Ordnungswidrigkeit war, wurde aber auch verringert und genau das hat eigentlich kein Expat kapiert.
Deswegen (!) darf ich auch sagen , ich bin kein Expat! :totlach:

o.k. genug gelacht

Fortsetzung fogt
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#13 Re: blacklist

Beitrag von siamfan »

Damit nicht jeder sagt der siamfan faengt total an zu spinnen und ueberhaupt noch einer weiterliest, schiebe in an dieser Stelle mal den aktuellen Auszug vom auswertigen Amt ein (Stand 20.05.2011):
Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind spätestens bei Ausreise Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht, und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen. Anschließend wird in der Regel Abschiebehaft bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Fällen und bei „overstay“ von mehr als 40 Tagen können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden.
:whistler:
Fortsetzung folgt
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#14 Re: blacklist

Beitrag von siamfan »

so, noch ein entscheidenter Unterschied (!):
A hat ein Overstay von 40 Tagen, das liegt noch innerhalb der Gueltigkeit des Visums,also Ordnungswidrigkeit, 20.000 TB , auf Wiedersehen.

B hat ein Overstay von 40 Tagen, das liegt noch innerhalb der Gueltigkeit des Visums, er wird bei einem Verkehrunfall ( oder Schlaegerei, normalen Personalien-Kontrolle) auffaellig. In diesem Moment liegt eine Straftat vor.

Tja, das ist jetzt schwer "einzusehen" ist aber rechtlich ein grosser Unterschied.

A kommt freiwillig zur Immi und will danach ausreisen.
B muss man, auch wenn die Frist(en) noch nicht ueberschritten sind, "Fluchtgefahr" unterstellen.

Mit entscheident ist auch, die Uniformen haben in beiden Faellen die selbe Farbe, aber es handelt sich um zwei verschiedene Behoerden.
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#15 Re: blacklist

Beitrag von siamfan »

Fortsetzung Auswertiges Amt:
„Overstay“ ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailändische Polizei kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird, jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen.

Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreisebestimmungen kann generell nur von den thailändischen Behörden erteilt werden.
Auch noch wichtig:
Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.
Also jede Verurteilung= ..... Abschiebung und unbegrenztes Wiedereinreiseverbot.
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#16 Re: blacklist

Beitrag von siamfan »

Habe nochmal alles ueberflogen, muesste so passen

Overstay ist nur eine Ordnungswidrigkeit!

Ueber 40 Tage Ueberschreitung, nach Ablauf der Gueltigkeit, bei Kontrollen der Personalien, ist das Ueberziehen eine Straftat.
Straftat immer blacklist.
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#17 Re: blacklist

Beitrag von Somrak »

Also jede Verurteilung= ..... Abschiebung und unbegrenztes Wiedereinreiseverbot.
Das stimmt so nicht ganz. Das Zitat enthaelt schon einen Widerspruch in sich selbst.
...einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand ...
Eine Straftat ist keine Bagatelle!

Also was ich sagen will, man wird fuer Bagatellen als Expad nicht sicher abgeschoben. Der Fremde wird (meistens) gleich bestraft wie ein Thai auch. Kurze Haft, Geldbusse, lustige gemeinuetzige Arbeit :grin: , u.s.w.

PS Aber ich verstehe schon, was die Botschaft? und Du sagen moechtet, die Ihr Euch ja wohl vor allem an Touristen wendet (?). Was bei uns "zuhause" eine Bagatelle sein mag, kann hier unter Umstaenden leicht als Straftat gelten :down: . Dann sitzt der Ahnungslose in der Scheisse, wie er es sich das nie hat vorstellen koennen.
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Hasta la victoria siempre
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#18 Re: blacklist

Beitrag von Meritus »

plaaloma hat geschrieben:habe beim auswaertigem amt gelesen, die blacklist waere jetzt im computer und wenn man mit overstay aufgegriffen wird koimmt man in abschiebehaft
... was gibt mir denn die Ehre Deine Ignoreliste zieren zu duerfen? Egal, hauptsache Siamfan mag mich noch ... :jau:

Geschmeichelten Gruss ausm schwedischen Wald an den Stinkfisch ... :bier: :zustimm:
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#19 Re: blacklist

Beitrag von Isaan »

"Schwedischer Wald" ???

Erzähl. Was macht der 1800, setze doch mal ein paar neue Bilder rein. Nicht von den Neidkaspern Herbie, Plaaloma etc. unter kriegen lassen. MICH würde es freuen, die Fortschritte an der Karre zu sehen.
"Ich habe zwar keine Ahnung, aber ich habe gehört und denke daher, dass..." (Bukeo)
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