Klage vor dem EuGH

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berliner35
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#81 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von berliner35 »

profiler hat geschrieben:
bukeo hat geschrieben: der kommt leider aus dem Fahrwasser nicht mehr raus.
Jeder vernünftige Mensch versucht sein Anliegen so schnell wie möglich zu erreichen. Ich kenne nicht einen einzigen Deutschen (ausser Berliner), der statt der 3 Tage Wartezeit, 1-2 Jahre in Kauf nimmt und den Klageweg beschreitet.
Seine Frau könnte in ein paar Tagen ihr Visum haben, so wird sie Deutschland wohl nie wiedersehen.
Ich empfehle den berliner35 einfach zu ignorieren. Sonst drehen wir uns im Kreis. Sachargumente und Sachlichkeit fehlen dem berliner35. Vorallem Behörden zu beschimpfen und zu erpressen, kann ich niemanden empfehlen. Damit erreicht man allenfalls, dass man nicht mehr ernstgenommen wird und hat dadurch gar nichts erreicht.
Deine Empfehlungen gehen aber an Problem vorbei.

Mit meiner Erpressung und Beschimpfung von Behörden habe ich aber mehr Erreicht wie jeder andere hier im Forum.

Die Botschaft verletzt selbst Gerichtsbeschlüsse von deutschen Gerichten,aber Du bist einer wie @bukeo,der Botschaft immer noch in den Hintern krichen.

Entweder bist Du ein Arschlecker oder ein Ausländerhasser.

Ist es nicht schön der Bundesregierung über eine Klage vor dem EuGH 1000 000,-Euro aus dem Arsch zu leiern?
Nun zeige hier auf einen Gesetzestext oder einen Gerichtsbeschluss,der meine Darlegung des Gesetzestext Wiederspricht.
Kannst Du nicht?

Einfache Frage,warum erteilt die Bundesregierung Aufenthaltserlaubnisse,ohne das ein AI Test vorgelegt wurde?
Aus rechtsstaatlichen Gründen,oder weil die Bundesregierung Angst vor einem Beschluß des EuGH hat?

Mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der EMRK und der Charta scheinst Du Probleme zu haben!

Aber diese Dummheit ist auf Deinen Mist gewachsen,nicht auf meinem!
Erkläre doch hier,die EMRK und die Charta der Menschenrechte gehen Dir am Arsch vorbei,der Rest der Welt soll an Deutschland genesen,mit einem
Adolf Hitler an der Spitze?
Deutschland soll also aus der EU austreten,damit wir zurückfallen in einen Hungerstaat?

Ich habe mich an die EU Kommission gewand,zur Erreichung meiner Rechte und die meiner Frau,aus den Beschlüssen des EuGH Akz.: C 34/09 und C 87/12.
Du aber tönst hier rum,andere sollen der Botschaft in den Arsch kriechen,um ja das Aufenthaltsrecht für Deutchland zu erhalten!
Was kommt von Dir,Beiträge die jeder gesetzlichen Grundlage fehlen!

Du erscheinst hier unter einem Anonym,ich bin mit meinem Klarnamen und meiner Adresse unterwegs.
Das ist der Unterschied bei uns.


Aurillac
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#82 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von Aurillac »

Berliner, Und, ist deine Frau jetzt in Deutschland? Ja oder nein?
Die wenigsten hier im Forum haben Zweifel daran, dass du an sich recht hast.
Blos, falscher wie du kann man es dabei halt nicht anstellen.
Forenbeitrag der ausreichte fuer einen Durchsuchungsbeschluss bei einer deutschen Tageszeitung um die Identitaet des Users zu ermitteln..

"Dieser Ullrich verbietet sogar Familienvaetern ihr Feierabendbier. Das ist Rechtsbeugung"
profiler
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#83 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von profiler »

berliner35 hat geschrieben: Mit meiner Erpressung und Beschimpfung von Behörden habe ich aber mehr Erreicht wie jeder andere hier im Forum.
Klar, Deine Frau ist immer noch hier und hat kein Visum. :totlach:
Merkst Du Spinner irgendetwas? Achwas, die Frage war überflüssig.
Jeder weiß, dass Du ein Armleuchter bist.
thai.fun
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#84 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von thai.fun »

berliner35 hat geschrieben: ... Mit meiner Erpressung und Beschimpfung von Behörden habe ich aber mehr Erreicht wie jeder andere hier im Forum. ...


... dass ist aber ein Riesen Dampfender Haufen in einem Satz!

http://666kb.com/i/cgckmugjsn5hjt0hr.jpg

Zumindest für @thai.fun als ehemaliger Chef-Bahnsicherheit von über 50 Sicherheitsagenten und Bahnpolizisten.

Aber weiter so ich liebe Unterhaltung....
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bukeo
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#85 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

berliner35 hat geschrieben:
Deine Empfehlungen gehen aber an Problem vorbei.

Mit meiner Erpressung und Beschimpfung von Behörden habe ich aber mehr Erreicht wie jeder andere hier im Forum.
richtig, das deine Frau ev. bei einer Einreise in Deutschland Probleme bekommt, da du ja alles in ihrem Namen schreibst.
Findest du das ok?
Die Botschaft verletzt selbst Gerichtsbeschlüsse von deutschen Gerichten,aber Du bist einer wie @bukeo,der Botschaft immer noch in den Hintern krichen.
nein, meine Frau ist Dienstleister, die fragt den Kunden was er möchte. 99,9% antworten - schnellstmöglichste Bearbeitung.
Wenn meine Frau dann antworten würde: tja, erst müssen wir mal der Botschaft die Harke zeigen, danach kommt die Ablehnung, dann wird Einspruch eingelegt, danach noch 3 Instanzen in Deutschland und einige beim EuGH. Dauer in etwa: 5-10 Jahre.
Was glaubst du was der Kunde dann antworten würde: Auf Wiedersehen, hat mich gefreut ihre Bekanntschaft gemacht zu haben.....
Entweder bist Du ein Arschlecker oder ein Ausländerhasser.
keines von beiden. Meine Frau will Geld verdienen und nicht 10 Jahre auf ein Urteil warten.
Ist es nicht schön der Bundesregierung über eine Klage vor dem EuGH 1000 000,-Euro aus dem A...h zu leiern?
Nun zeige hier auf einen Gesetzestext oder einen Gerichtsbeschluss,der meine Darlegung des Gesetzestext Wiederspricht.
Kannst Du nicht?
es gibt keine 100.000 EUR - glaub mir. Wenn überhaupt, werden bei einem Vergleich die Kosten erstattet, oder es wird auch bei der Schadensersatzforderung wieder bis zum Ende durch geklagt.
80% unserer Kunden sind Rentner - denkst du nicht, das denen die biologische Zeit davonläuft. Der hat keine Zeit, 10 Jahre auf seine Frau zu warten.
Einfache Frage,warum erteilt die Bundesregierung Aufenthaltserlaubnisse,ohne das ein AI Test vorgelegt wurde?
Aus rechtsstaatlichen Gründen,oder weil die Bundesregierung Angst vor einem Beschluß des EuGH hat?
aufgrund des Urteils vom Sept. 2012. Ob sie es macht, werde ich im Sept. sehen. Berichte dann hier weiter.
Mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der EMRK und der Charta scheinst Du Probleme zu haben!
ja, weil das für keinen unserer Kunden eine Option ist.
Aber diese Dummheit ist auf Deinen Mist gewachsen,nicht auf meinem!
Erkläre doch hier,die EMRK und die Charta der Menschenrechte gehen Dir am A...h vorbei,der Rest der Welt soll an Deutschland genesen,mit einem
Adolf Hitler an der Spitze?
die Charta der Menschenrechte ist was tolles, wirklich. Nur hält sich halt fast keiner dran. Nicht die USA, nicht die EU.
Deutschland soll also aus der EU austreten,damit wir zurückfallen in einen Hungerstaat?
warum sollte sie das tun.
Ich habe mich an die EU Kommission gewand,zur Erreichung meiner Rechte und die meiner Frau,aus den Beschlüssen des EuGH Akz.: C 34/09 und C 87/12.
Du aber tönst hier rum,andere sollen der Botschaft in den A...h kriechen,um ja das Aufenthaltsrecht für Deutchland zu erhalten!
Was kommt von Dir,Beiträge die jeder gesetzlichen Grundlage fehlen!
nur du erreichst so oder so nichts. Da haben schon andere geklagt, vor dir - und ich würde dir empfehlen, einfach abzuwarten.
Du erscheinst hier unter einem Anonym,ich bin mit meinem Klarnamen und meiner Adresse unterwegs.
Das ist der Unterschied bei uns.
ja, und die Klagen laufen über deine Frau. Weiss die davon....?

Ich gehe wetten, du hast noch kein einziges positives Urteil erreicht, das hier eine Änderung in der Sache bringen würde. Der A1 wird ev. fallen, aber nicht wegen dir.
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bukeo
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#86 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

Aurillac hat geschrieben:Berliner, Und, ist deine Frau jetzt in Deutschland? Ja oder nein?
Die wenigsten hier im Forum haben Zweifel daran, dass du an sich recht hast.
Blos, falscher wie du kann man es dabei halt nicht anstellen.
er ist ein Theoretiker. Pocht auf diverse Gesetze, vergisst aber - das diesen Weg keiner gehen möchte. Auch ich würde nicht 10 Jahre auf meine Frau warten, bis ich
alle Instanzen in D und EU durchgeklagt habe. Wenn die Frau über 35 ist - hat es sich dann mit Kinderkriegen erledigt. :mrgreen:

Fast allen Kunden sind 2 Monate Wartezeit schon zuviel, die würden ausflippen, wenn ich denen erklären würde, das wir das besser auf die harte Tour machen, er aber mit ein paar Jahren rechnen müsste.

So etwas ist noch einigermassen verständlich, für einen wie Berliner - der hat dann bis zum Tod eine Beschäftigung. Aber für Dienstleister wäre dieser Weg das Ende.
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#87 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von berliner35 »

profiler hat geschrieben:
berliner35 hat geschrieben: Mit meiner Erpressung und Beschimpfung von Behörden habe ich aber mehr Erreicht wie jeder andere hier im Forum.
Klar, Deine Frau ist immer noch hier und hat kein Visum. :totlach:
Merkst Du Spinner irgendetwas? Achwas, die Frage war überflüssig.
Jeder weiß, dass Du ein Armleuchter bist.
Aber jeder kann nun hier lesen,was Du für ein "Rassist" bist.
Bist Du Mitglied der NPD oder ein Unterstützer dieser Rassisten?

Die Menschenrechte sind für Dich was?
Die Beschlüsse des EuGH sind für Dich was?
Die Beschlüsse von deutschen Gerichten sind für Dich was?

Was soll mit solchen Personen wie mich,oder Richter an deutschen Gerichten geschehen,sobald solcher Abschaum wie Du an die Regierungsmacht gelangen?

Ab in die Euthanasie?

Dabei hast Du die volle Unterstützung des BverfG,dieses hat 1974 Festgestellt.: Ein Arzt der Minderwertige Personen,nach den Rassegesetzen eines Adolf Hitler,ermordet hat,ist nicht Schuldig des Mordes.
Da er nicht erkennen konnte,weil er ein Doktor war,das die Ermordung von kranken Personen Mord ist,er hat sich nur gehalten an die Gesetzgebung.
Diese Leute waren nur unnütze Esser.
Was sind schon 100 000 kranke Deutsche,die diesen Weg gehen mußten,ohne es zu Wissen?

Klar,meine Frau ist immer noch hier.Sie wird immer da sein,wo ich mich aufhalte.
Aber meine Frau hat immer noch im Pass ihr dreijähriges Aufenthaltsrecht für Deutschland.

Weil ich ein Armleuchter bin,habe ich mir die Freiheit erlaubt,eine E-Mail und ein Fax zu senden an die Justizministerin und an das AA.,mit der Aufforderung mir zu Erklären,warum die Beschlüsse des EuGH C 34/09 und C 87/12 nicht in die deutsche Gesetzgebung eingeflossen sind.

Nach der Verstreichung der Frist steht mir sofort die Klage über den EuGH für Menschenrechte zu,da ich die Beschlüsse nicht vor einem deutschen Gericht einklagen muß,da keine deutsche Gesetzgebung betroffen ist.
Erst der EuGH f.M. wird Deutschland zwingen seine Gesetze den Beschlüssen des EuGH anzupassen.
Die Inländerdiskriminierung ist auch in Deutschland verboten.

Die Anfrage an die EU Kommission wird auch nicht beantwortet werden,Frage war.: Muß ich erst eine Klage vor dem BVerfg einreichen,um meine Rechte vor dem EuGH f.M. einzuklagen,für meine Rechte aus den Beschlüssen des EuGH C 34/09 und C 87/12 ?
Da die EU Kommission ( Staatschefs der EU )vehement gegen die Beschlüsse gestimmt hat.

Wobei Österreich diese Beschlüsse für Österreich umsetzt,Schriftsatz der östereichischen Regierung liegt vor.
Die Schweiz ist am Umsetzen dieser Beschlüsse.

Das Deutschland diese Beschlüsse nicht umsetzt ist doch Verständlich,bei unserer Beamtenschaft.
Deutschland und seine Beamten hätten keine Gängelung mehr für deutsche Staatsbürger die einen außereuropäischen Ehepartner haben.
Freie Einreise ohne AI.
User die nun hier zu Erklären suchen,Freie Einreise geht nicht nach der Visaverordnung der Schengenstaaten,vergessen dabei,es wird nicht eingereist in den Schengenstaaten,sondern ein Unionsbürger holt seinen Ehepartner in seinem Heimatstaat.

Eigentlich ist nach den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz ein Gang zur Botschaft nicht nötig,da aber die Bundesregierung in Maffiamanier mit den Fluggesellschaften zusammenarbeitet,muß dieser Gang angetreten werden.
Der eigentliche Schuldige sind die Fluggesellschaften,diese hebeln die Menschenrechte aus.

Die Nr 5.2.2.1 der Verwaltungsvorschriften sagt.: Bei Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland ist das Visum nur eine " Farce".
Haben nun die Ehepartner von Deutschen den absoluten Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland?

JA.

Der Rechtanspruch ist Begründet im Artikel 7 der Charta der EU und im Artikel 8 der EMRK.
Absoluter Schutz der Ehe.
Den Artikel 6 des GG.führe ich hier nicht an,da das BVerfG diesen Artikel bei außereuropäischen Ehepartnern außer Kraft gesetzt hat.
Mit der Begründung.: Die Bundesregierung ist berechtigt,mit den Paragraphen 39-41 der Aufenthaltsverordnung,diese Paragraphen als höherstehende Recht anzuwenden.
Das BVerfG versteigt sich sogar zu Behauptung,der Artikel 8 der EMRK ist hier nicht Rechtsrelevant,da der EuGH darüber schon Urteile gesprochen hat,
ohne nur ein Beschluß des EuGH einzustellen,der besagt außereuropäische Ehepartner haben keinen Rechtsschutz auf ihre Ehegemeinschaft.

Was ist aber mit dem Artikel 21 Abs.2 der Charta der EU,der für Deutschland über das GG.steht seid 2009?
(2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Dabei ist die Aufenthaltsverordnung ein Gesetz für ein Schengenvisum!

Kein Deutscher kann vom keinen Gericht gezwungen werden,seine Ehegemeinschaft im Ausland zu leben.

Außer vom OVG Berlin.: vom 28.4.2009 Akz.: OVG 2 B 6/08
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#88 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

berliner35 hat geschrieben:
Aber jeder kann nun hier lesen,was Du für ein "Rassist" bist.
Bist Du Mitglied der NPD oder ein Unterstützer dieser Rassisten?
merkst du überhaupt noch, wie daneben du stehst?
Niemand ist hier Rassist. Gesetze können tw. verschieden ausgelegt werden. Manche legen dein vielgepriesenes EU-Gesetz so aus, Deutschland interpretiert es wieder anders.
Warte doch einfach ab, wie letztendlich der EuGH urteilen wird. Wird es ein schwammiges Urteil (wie schon so oft) - wird es ev. nur leichte Änderungen geben.
Möglicherweise auch bis hin zur Verschärfung bei den Integrationskursen in Deutschland.

Die Beschlüsse des EuGH sind für Dich was?
Die Beschlüsse von deutschen Gerichten sind für Dich was?
erstmal sind Beschlüsse beider Gerichte nur Papier. Ob sie was wert sind, hängt von der Umsetzung ab. Was hilft mir ein Beschluss auf dem Papier, wenn sich Deutschland
weigert, diesen Beschluss umzusetzen?
Was soll mit solchen Personen wie mich,oder Richter an deutschen Gerichten geschehen,sobald solcher Abschaum wie Du an die Regierungsmacht gelangen?
Ab in die Euthanasie?
nein, Anklage wegen übler Nachrede, Rufmord, Verleumdung gegenüber Richter, Beamte etc. - danach Urteil und ev. danach Knast.
Klar,meine Frau ist immer noch hier.Sie wird immer da sein,wo ich mich aufhalte.
Aber meine Frau hat immer noch im Pass ihr dreijähriges Aufenthaltsrecht für Deutschland.
dann flieg nach Deutschland, warum klagst du dann?
Erst der EuGH f.M. wird Deutschland zwingen seine Gesetze den Beschlüssen des EuGH anzupassen.
Die Inländerdiskriminierung ist auch in Deutschland verboten.
sofern sie ein klares Urteil sprechen. Wenn nicht, beginnt das Spiel von vorne.

Das Deutschland diese Beschlüsse nicht umsetzt ist doch Verständlich,bei unserer Beamtenschaft.
Deutschland und seine Beamten hätten keine Gängelung mehr für deutsche Staatsbürger die einen außereuropäischen Ehepartner haben.
Freie Einreise ohne AI.
das kommt schon, keine Sorge. Du beschleunigst das mit deinem Eingaben sicher nicht - da sind schon Rechtsanwälte dahinter, die von Klienten dazu beauftragt wurden.
Bümlein aus Berlin wohl auch.
User die nun hier zu Erklären suchen,Freie Einreise geht nicht nach der Visaverordnung der Schengenstaaten,vergessen dabei,es wird nicht eingereist in den Schengenstaaten,sondern ein Unionsbürger holt seinen Ehepartner in seinem Heimatstaat.
ja, und weisst du was die Australier dazu sagen:
Wir müssen erst durch die Visabearbeitung überprüfen, ob die Person - die als Ehegattin nach Australien einreist, wirklich die Person ist - als die sie sich
ausgibt.
Ich schätze mal, dann kommt das in Deutschland auch so ähnlich. Also es wird lediglich die Begründung für ein Visa für den Ehegatten-Nachzug abgeändert.
Visa-Pflicht wird bestehen bleiben.
Eigentlich ist nach den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz ein Gang zur Botschaft nicht nötig,da aber die Bundesregierung in Maffiamanier mit den Fluggesellschaften zusammenarbeitet,muß dieser Gang angetreten werden.
Der eigentliche Schuldige sind die Fluggesellschaften,diese hebeln die Menschenrechte aus.
nein, die Pflicht für die Antragstellerin - ein Visa nach Deutschland für den Ehegattennachzug zu beantragen - wird bestehen bleiben.
Dazu ist das Dokumentenwesen in Thailand noch zu wenig abgesichert.
Die Nr 5.2.2.1 der Verwaltungsvorschriften sagt.: Bei Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland ist das Visum nur eine " Farce".
Haben nun die Ehepartner von Deutschen den absoluten Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt in Deutschland?
nein, keinen absoluten. Bei Vorstrafen in Deutschland besteht Gefahr für eine Aberkennung des Visas, bei Verdacht auf Scheinehe besteht Gefahr, das
der Visaantrag abgelehnt wird. Daher wird es auch keine freie Einreise für Ehegatten von Deutschen geben. Es wird immer vorher, im Rahmen des
Visaantrages geprüft werden, ob irgendwelche Hindernisse für den Nachzug vorliegen.

Aber betrifft dich ja nicht, deine Frau hat ja alles.
Kein Deutscher kann vom keinen Gericht gezwungen werden,seine Ehegemeinschaft im Ausland zu leben.
Außer vom OVG Berlin.: vom 28.4.2009 Akz.: OVG 2 B 6/08
wenn alles in Ordnung ist, hast du Recht.
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#89 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

Hier nochmals das Gesetz zum Familiennachzug:

§ 28
Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nicht personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

(3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.

(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.

(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 22.11.2011 (BGBl. I S. 2258) m.W.v. 26.11.2011.
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#90 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von berliner35 »

Tramaico hat geschrieben:
profiler hat geschrieben:
Tramaico hat geschrieben: Hast Du einen Link zu dem Urteil von Leipzig vom Sept. 2012? :jubel

http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... 10C12.12.0
Herzlichen Dank.

Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Berlin zurückverwiesen.

Also ist diese Sache noch schwebend, da lediglich Unrechtmaessigkeiten von Klaeger und Beklagten erkannt und begruendet worden sind, es aber nicht zu einer abschliessenden Entscheidung gekommen ist. somit kann man sich dann bestenfalls nur auf Fragmente dieser urspruenglichen Urteilsaufhebung beziehen. Auch wird einiges in Bezug auf Wolfis Gesetzesinterpretationen richtiggestellt.

Erschwerend ist in diesem Fall auch, dass es sich hier um einen eingebuergerten Deutschen handelt, der aehnlich wie ein Freizuegigkeitsqualifizierter die deutsche Sprache nicht wie ein "ursprungsdeutscher" Ehemann als Hauptkommunikationsmittel in der Ehe einsetzt, was natuerlich eher Klagepotential gibt.

Es bleibt also erst einmal weiterhin unklar, zumindest bis es zu einer abschliessenden Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Berlin kommt. Wird das Visum gewaehrt werden muessen, dann wird auch die Urteilsbegruendung von erheblicher Bedeutung sein und zwar dahingehend ob es auch auf den Fall eines "urdeutschen Ehemanns" tatsaechlich voll und ganz uebertragbar ist. :shock:
Zu Deiner information,in diesem Fall ist nichts mehr unklar!

Du mußt nur anrufen bei der Geschäftsstelle der 22 Kammer vom VG Berlin.

Telefon Nr. 0049 30 9014 8230

Auskunft muß dir erteilt werden und wird es auch.

Stelle die Frage.: Ist der Fall VG 22 K 340/09 noch anhängig ?
Die Antwort wird lauten.: Nein,der Fall ist im Archiv.

Es ist vom VG Berlin kein weiterer Beschluß gefasst worden.
Weil der Deutsche nun auf die Einreise seiner Frau,ohne AI verzichtet hat?
Er hat seine Klage zurückgezogen?

Wie ich es gemacht habe mit dem Fall VG 29 K 138/12,mir wurde die Auskunft erteilt,der Fall ist anhängig beim EuGH unter dem Akz.: C 513/12,
nun konnte ich unter dem Akz.: C 513/12 nachsehen,was stand da?

Das VG Berlin hat dem EuGH mitgeteilt,die Klage von der klägerin wurde zurückgezogen.

Warum wurde die Klage zurückgezogen?

Die Klägerin hat sich Entschuldigt bei der Bundesregierung,weil sie Deutschland Probleme vor dem EuGH gemacht hat,sie ist zu der Einsicht gelangt,
Deutschland hat den Rechtsanspruch auf die Durchführung der Integrationsmaßnahme,diese ins Ausland zu verlagern,entgegen der Empfehlung der EU Kommission zum Fall C 155/11.
Sie werde sich weiter Bemühen um den AI Test im Ausland zu bestehen,auch sollte das Jahre dauern.
Sie werde auch alle Gerichtskosten und Anwaltsgebühren der Bundesrepublik ersetzen!

Deutschland hat sich bedankt für das Entgegenkommen und sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt!

Darum ist der Fall im Archiv gelandet?

Dieser Fall hat gedauert von der Beantragung der Klage vor dem VG Berlin,bis zur Klageeinstellung vor dem EuGH ca.6 Monate.
Dabei ist noch ein Batzen Geld geflossen als Schadensersatz,Deutschland hat auch alle Gerichtskosten und Anwaltsgebühren getragen.

Deine Ausführungen in einem anderen Beitrag,Deutschland hat ein Vergleichsangebot unterbreitet und keine weiteren Kosten getragen sind an den Haaren herbeigezogen.

Jeder Kläger hat das Recht auf eine Urteilsfindung,da kann Deutschland noch so viele Vergleichsangebote unterbreiten.
Warum soll ein Kläger ein Angebot vor dem EuGH annehmen?
Es währe der erste Beschluß des EuGH zum AI Test im Ausland.
Wobei in der EU nur noch Deutschland und Österreich diesen AI Test verlangen vor der Einreise von Außereuropäischen Ehepartner zu eigenen Staatsbürgern.

Nur Du und einige User hier Denken,das ist Egal,der EuGH und der EuGH f.M. wird Deutschland nicht verurteilen,voher wird von diesen Gerichten der Artikel 7 der Charta und der Artikel 21 Abs,2 der Charta in den Mülleimer versenkt?
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