Also @bukeo, einen Beschluß über Schadensersatzzahlungen wirst Du nicht finden.
Darüber wird kein Beschluß gefasst,das ist ein Angebot der Regierung unter der Hand,mit schriftlicher Garatie.
Dann zieht der Kläger seine Klage zurück,es wird das Verfahren beim EuGH auf Antrag des VG Berlin eingestellt.
Der Kläger muß seine Klage vor dem VG Berlin zurückziehen,er kann das nicht vor dem EuGH,da er nicht der Kläger dort ist.
Deine Ausführungen zum Aufenthaltsgesetz sind nicht Rechtsrelevant für Ehepartner von Deutschen.
Darüber steht der Schutz der Familie,nach Artikel 7 der Charta der EU.
Außerdem hast Du den § 1.2 der Aufenthaltsgesetzgebung überlesen,da steht.: Über diese Aufenthaltsgesetzgebung stehen die Völkerrechte.
Frage.: Die Charta,Rechtsgültig in Deutschland seid 2009 ist kein Völkerrechtsvertrag?
Davor die EMRK der EU auch kein Völkerrechtsvertrag?
Die UN Menschenrechte auch kein Völkerrechtsvertrag?
Ja,was ist den Ein Völkerrechtsvertrag?
Den größten Vogel hast Du abgeschossen mit dem Einbringen der Aufenthaltsverordnung,wenn man keine Ahnung von einer EU Verordnung hat,sollte man den Mund halten.
Hier kannst Du nachlesen,die Aufenthaltsverordnung ist nur anwendbar bei Asylanten und EU Bürger,da steht nicht der kleinste Satz.:
Anwendbar auf ausländische Ehepartner von Deutschen.
Übrigens,die letzte Änderung zur AV.war am 6.6.2013 BGBl. IS. 1499
Nun noch zu Deiner Ansicht,vor 10 Jahren ist kein Beschluß des EuGH zu erwarten.
Bei der Klage vor dem VG Berlin bis zur Klagerücknahme waren es 6 Monate. C 513/12
Nun zu Deiner aufgestellten Behauptung.: Die Bundesregierung könnte das Jahrelang hinziehen.
Geht nicht,die Regierung erhält die Klageschrift,hat einen Zeitraum um zu Antworten,somit ist die Klage und der Widerspruch dem Gericht bekannt,
Dabei kann sich Deutschland nur berufen auf Verordnungen und Artikel der EU,nicht was Deutschland darüber denkt.
Hilfe von der EU Kommission kann Deutschland auch nicht erwarten,da Deutschland der letzte Staat in der EU ist,der für die Ehepartner seiner eigenen Staatsbürger diesen AI verlangt.
Deine Argumentation der AI ist Kürzer zu Erreichen wie eine Klage vor dem EuGH ist so nicht zutreffend,siehe VG Berlin VG 29 K 138/12 EuGH C 513/12
Deine Argumentation,siehe wie die USA oder Australien,wegen meiner noch alle Staaten außerhalb der EU das mit dem Sprachnachweis verlangen,
geht doch allen Usern am Arsch vorbei.
Es geht um Deutschland,als letzter in der EU,der das von den Ehepartner seiner Staatsbürger verlangt!