Klage vor dem EuGH

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
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bukeo
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#71 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

Tramaico hat geschrieben:
Hat der Erich nicht bereits schon diesen Titel?
willkommen im Club der Pausenclowns :mrgreen:

Woher weisst Du das denn jetzt, wo doch Deine Kristallkugel nach eigenen Aussagen kein Urteil vorhersagen kann, das in 6 Monaten fallen wird? Muss vielleicht mal neu kalibriert werden.
ich gehe mal davon aus, das diese Kristallkugel aus China stammt - also ein Fake ist.
Schau, Du schwadronierst hier immer ueber Gesetze, Rechten, Pflichte etc. aber es fehlt staendig die Butter bei den Fischen. Solange diese nicht da ist, in Form von konkreten richterlichen Urteilen, ist und bleibt die aktuelle Gesetzgebung weiterhin bestehen. Und die besagt, thailaendische Staatsbuerger sind grundsaetzlich visumpflichtig, ausser sie sind im Besitz einer gueltigen Aufenthaltsgenehmigung.
ja, nur das versteht er nicht. Ich glaube das wird nix. Bis der mit den Klagen fertig ist, ist seine Frau flugunfähig.
Wird von ihnen ein Visum zum Zwecker einer Eheschliessung mit einem deutschen Staatsbuerger in Deutschland beantragt, dann ist hierfuer A1 erforderlich. Dasselbe gilt fuer eine Familienzusammenfuehrung mit dem detuschen Ehemann in Deutschland. Das ist der aktuelle Status Quo ohne wenn und aber.
wir versuchen ca. im September ev. einen Visantrag für den Ehegattennachzug zu stellen, ohne A1. Die Frau hat schon ein Jahr Sprachkurse hinter sich und ist um
die 6 oder 7x bei der Prüfung durchgefallen. Wenn wir der Kundin hier helfen, berichte ich darüber. Meine Frau geht dann wohl auch mit und beruft sich auf das
Urteil von Leipzig vom Sept. 2012.


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#72 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von profiler »

bukeo hat geschrieben: wir versuchen ca. im September ev. einen Visantrag für den Ehegattennachzug zu stellen, ohne A1. Die Frau hat schon ein Jahr Sprachkurse hinter sich und ist um
die 6 oder 7x bei der Prüfung durchgefallen. Wenn wir der Kundin hier helfen, berichte ich darüber. Meine Frau geht dann wohl auch mit und beruft sich auf das
Urteil von Leipzig vom Sept. 2012.
Kleiner Hinweis, Deine Frau sollte für die Kundin die Nachweise vom Goethe Institut nicht vergessen, dass sie 6 oder 7x durchgefallen ist.
Sie wird zu 99% das nationale D-Visum bekommen, wenn es nicht noch andere Hinderungsgründe für die Botschaft gibt.

Zum Thema berliner35: Er ist ein hoffnungsloser Fall. Immer nur den steinigen Weg zu gehen, scheint ihm nicht zu liegen.
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Tramaico
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#73 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von Tramaico »

bukeo hat geschrieben:wir versuchen ca. im September ev. einen Visantrag für den Ehegattennachzug zu stellen, ohne A1. Die Frau hat schon ein Jahr Sprachkurse hinter sich und ist um
die 6 oder 7x bei der Prüfung durchgefallen. Wenn wir der Kundin hier helfen, berichte ich darüber. Meine Frau geht dann wohl auch mit und beruft sich auf das
Urteil von Leipzig vom Sept. 2012.
Jede Menge Dokumentation diesbezueglich dabeihaben.

Vor Jahren bereits BAT mich der damalige Leiter der Visastelle die Botschaft foermlich darum zu klagen, um mit einem Praezedenzurteil Klarheit ueber die im Gesetz genannte Ausnahmeregelung zu erhalten. Damalige Situation, nur ein Jahr Schulbildung, Analphabetin und durch diesen Umstand seelisch gehemmt an Sprachunterricht teilzunehmen. Psychologisches Gutachten war auch keine Hilfe, da hier die "Psychologien" letztendlich nur anriet, die thailaendische Ehefrau solle erst einmal ein Jahr zum thailaendischen Sprachunterricht gehen und danach die Thematik Deutsch ins Auge fassen. :shock:

Empfehle Euch in Eurer Sache im Vorfeld bereits Kontakt mit der zustaendigen Auslaenderbehoerde aufzunehmen. Bekommt ihr diese mit ins Boot, dann ist die Visumantragsstellung auch kein Problem mehr. Letztendlich will sich im Regelfall die Botschaft nur vor moeglichen Einlaeufen der Auslaenderbehoerde schuetzen, wenn sie inkomplette Visumantraege annimmt.

Hast Du einen Link zu dem Urteil von Leipzig vom Sept. 2012? :jubel
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#74 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von profiler »

Tramaico hat geschrieben: Hast Du einen Link zu dem Urteil von Leipzig vom Sept. 2012? :jubel

http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... 10C12.12.0
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Tramaico
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#75 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von Tramaico »

profiler hat geschrieben:
Tramaico hat geschrieben: Hast Du einen Link zu dem Urteil von Leipzig vom Sept. 2012? :jubel

http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... 10C12.12.0
Herzlichen Dank.

Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Berlin zurückverwiesen.

Also ist diese Sache noch schwebend, da lediglich Unrechtmaessigkeiten von Klaeger und Beklagten erkannt und begruendet worden sind, es aber nicht zu einer abschliessenden Entscheidung gekommen ist. somit kann man sich dann bestenfalls nur auf Fragmente dieser urspruenglichen Urteilsaufhebung beziehen. Auch wird einiges in Bezug auf Wolfis Gesetzesinterpretationen richtiggestellt.

Erschwerend ist in diesem Fall auch, dass es sich hier um einen eingebuergerten Deutschen handelt, der aehnlich wie ein Freizuegigkeitsqualifizierter die deutsche Sprache nicht wie ein "ursprungsdeutscher" Ehemann als Hauptkommunikationsmittel in der Ehe einsetzt, was natuerlich eher Klagepotential gibt.

Es bleibt also erst einmal weiterhin unklar, zumindest bis es zu einer abschliessenden Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Berlin kommt. Wird das Visum gewaehrt werden muessen, dann wird auch die Urteilsbegruendung von erheblicher Bedeutung sein und zwar dahingehend ob es auch auf den Fall eines "urdeutschen Ehemanns" tatsaechlich voll und ganz uebertragbar ist. :shock:
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#76 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von profiler »

Tramaico hat geschrieben: Es bleibt also erst einmal weiterhin unklar, zumindest bis es zu einer abschliessenden Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Berlin kommt. Wird das Visum gewaehrt werden muessen, dann wird auch die Urteilsbegruendung von erheblicher Bedeutung sein und zwar dahingehend ob es auch auf den Fall eines "urdeutschen Ehemanns" tatsaechlich voll und ganz uebertragbar ist. :shock:
Es ist eher davon auszugehen, dass ein Vergleich geschlossen wird, um keinen Präsidenzfall daraus zu machen.
Das war bisher immer die Strategie des AAs und das Visum wurde dann erteilt. Wenn es also knüppeldick kommt, werden
wir über ein Urteil vom VG Berlin nie etwas lesen.
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#77 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von berliner35 »

Ob nun verlangt wird ein Nachholen eines Visum zur Familienzusammenführung,oder eine Trennung der Ehegemeinschaft wegen fehlendem AI Test
ist doch Egal.

Maßgebend ist doch der Ausspruch des Gericht dazu.
VI. der Fachanweisung Nr. 1/2012 (S. 17 ff. [20]) tritt in dem auch hier einschlägigen Fall „eines Rechtsanspruchs aus familiären Gründen (…) das öffentliche Interesse an der ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens als wichtigem Steuerungsinstrument der Zuwanderung regelmäßig hinter dem gemäß Art. 6 GG und Art. 8 EMRK gebotenen Schutz von Ehe und Familie zurück. Denn steht wegen des Vorliegens eines Rechtsanspruchs von vornherein fest, dass das Visum umgehend nach der
Ausreise zu erteilen wäre, kommt der Nachholung des Visumverfahrens eine wesentliche Steuerungsfunktion, die eine Beeinträchtigung des gemäß Art. 6 GG und Art. 8 EMRK gebotenen Schutz von Ehe und Familie durch – vorübergehende – Trennung der Familienangehörigen rechtfertigen könnte, nicht mehr zu.
Hier hat das OVG Hamburg festgestellt am 9.5.2012 Akz.: 4 Bs 15/12

die eine Beeinträchtigung des gemäß Art. 6 GG und Art. 8 EMRK gebotenen Schutz von Ehe und Familie durch – vorübergehende – Trennung der Familienangehörigen rechtfertigen könnte, nicht mehr zu.

Eine Trenung der Ehegemeinschaft wegen fehlende AI Test,ist auch nicht hinzunehmen.

Ich würde auch noch die Empfehlung der EU Kommission ausdrucken und vorlegen,mit dem Hinweis,es wird Klage eingereicht.
Wie in Fall EuGH C 155/11
Kurz: Von den rund 22.000 Ehegatten, die 2012 an einem Sprachtest teilgenommen haben, wurde der Nachzug in etwa 10.000 Fällen verwehrt.
Hier kannst Du alles Nachlesen,auch das Österreich den Sprachtest abschafft.
Deine Klienten soll die Botschaft erpressen,mit der Erklärung bis vor dem EuGH für Menschenrechte ihre Rechte aus dem Schutz der Ehe einzuklagen.
Die Botschaft soll sofort Entscheiden,innerhalb von 1 Stunde.

Aber dazu hast Du keinen Arsch in der Hose.
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bukeo
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#78 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

profiler hat geschrieben:
Kleiner Hinweis, Deine Frau sollte für die Kundin die Nachweise vom Goethe Institut nicht vergessen, dass sie 6 oder 7x durchgefallen ist.
Sie wird zu 99% das nationale D-Visum bekommen, wenn es nicht noch andere Hinderungsgründe für die Botschaft gibt.
ja, ich weiss.
Zum Thema berliner35: Er ist ein hoffnungsloser Fall. Immer nur den steinigen Weg zu gehen, scheint ihm nicht zu liegen.
der kommt leider aus dem Fahrwasser nicht mehr raus.
Jeder vernünftige Mensch versucht sein Anliegen so schnell wie möglich zu erreichen. Ich kenne nicht einen einzigen Deutschen (ausser Berliner), der statt der 3 Tage Wartezeit, 1-2 Jahre in Kauf nimmt und den Klageweg beschreitet.
Seine Frau könnte in ein paar Tagen ihr Visum haben, so wird sie Deutschland wohl nie wiedersehen.
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#79 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

berliner35 hat geschrieben:
Deine Klienten soll die Botschaft erpressen,mit der Erklärung bis vor dem EuGH für Menschenrechte ihre Rechte aus dem Schutz der Ehe einzuklagen.
Die Botschaft soll sofort Entscheiden,innerhalb von 1 Stunde.

Aber dazu hast Du keinen A...h in der Hose.
es geht nicht um mich oder um meine Frau - der Kunde entscheidet und er tut das bisher immer für den schnellsten Weg. Soll meine Frau ihm vorschlagen:
sie könne das z.B. in 1 Woche erledigen, mit Interview usw - oder sie könne das in 1+ Jahr erledigen, mit Verweigerung des Interviews mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte usw. und ev. anschliessender Klage durch alle Instanzen.


Für welchen Weg denkst du, wird sich der Kunde entscheiden?

Wesentlich effektiver, die Kundin auf das Interview vorbereiten, mit ihr die Fragen durchzugehen und versuchen, das es bei den 7-8 Fragen bleibt.
Dann hat sie ihr Visum in wenigen Tagen.
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#80 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von profiler »

bukeo hat geschrieben: der kommt leider aus dem Fahrwasser nicht mehr raus.
Jeder vernünftige Mensch versucht sein Anliegen so schnell wie möglich zu erreichen. Ich kenne nicht einen einzigen Deutschen (ausser Berliner), der statt der 3 Tage Wartezeit, 1-2 Jahre in Kauf nimmt und den Klageweg beschreitet.
Seine Frau könnte in ein paar Tagen ihr Visum haben, so wird sie Deutschland wohl nie wiedersehen.
Ich empfehle den berliner35 einfach zu ignorieren. Sonst drehen wir uns im Kreis. Sachargumente und Sachlichkeit fehlen dem berliner35. Vorallem Behörden zu beschimpfen und zu erpressen, kann ich niemanden empfehlen. Damit erreicht man allenfalls, dass man nicht mehr ernstgenommen wird und hat dadurch gar nichts erreicht.
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