Rechtsschutz bei Visa für Verlobte.

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
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Tramaico
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#31 Re: Rechtsschutz bei Visa für Verlobte.

Beitrag von Tramaico »

Waitong hat geschrieben:Um in der Sache etwas zu bewegen wuerde mich interessieren was hat zu der Einteilung der Laender in Sachen VISA fuer Deutschland gefuehrt.
Siehe es so. Grundsaetzlich bestand fuer alle Auslaender Visumpflicht.

Dann kam es nach und nach zu Abkommen zwischen den Laendern und/oder aus nationalem Interesse wurden manchen Nationalitaeten Privilegien eingeraeumt. Geht ja auch immer noch weiter. Vor ca. 2 Jahren erlaubt nun die Tuerkei thailaendischen Staatsbuergern einen visumfreien touristischen Aufenthalt von 30 Tagen und seit ca. 2 Monaten Japan auch. Die Sache dient dazu den Tourismus anzukurbeln, so wurde jedenfall in Sachen Japan gesagt. Bedenken wurden geaeussert, dass es hierdurch eventuell zu Verstoessen gegen das Aufenthaltsrecht kommen koennte und somit ist es sicherlich derzeit als Feldversuch zu sehen. Gegebenenfalls wird das Privileg wieder aufgehoben, wenn der Nutzen nicht im Verhaeltnis zu moeglichen Problemen steht.

Somit kommt es dann auch in Thailand zu der Situation, dass durch ein Sonderabkommen Brasilianer ohne Visum 90 Tage visumfrei in Thailand aufhalten koennen, Deutsche aber nur 30 Tage. Und dies obwohl Brasilien als Schwellenland und Deutschland als Erststaat eingestuft werden. :roll:


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#32 Re: Rechtsschutz bei Visa für Verlobte.

Beitrag von Tramaico »

bukeo hat geschrieben:Fakt ist auch, das weder die Fluggesellschaft eine Thai ohne Visa nach Deutschland befördert, noch das die Immigration am deutschen Flughafen die
Thai einreisen lassen würden, würde die Fluggesellschaft sie mitnehmen. Ohne Visa, keine Einreise nach Deutschland - egal ob mit einem Deutschen verheiratet oder nicht.
Wird auch nicht kommen.....
Und die entsprechende Fluggesellschaft muesste den betreffenden Passagier auf eigene Kosten wieder ausfliegen. Somit wird sie einen Teufel tuen jemanden ohne gueltiges Visum oder Aufenthaltsgenehmigung boarden zu lassen. :?
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#33 Re: Rechtsschutz bei Visa für Verlobte.

Beitrag von bukeo »

Tramaico hat geschrieben:
Siehe es so. Grundsaetzlich bestand fuer alle Auslaender Visumpflicht.

meine Frau konnte 1987 noch für 3 Monate visafrei einreisen. Es gab nicht mal einen Stempel in den Pass.
Besuche auch unseren Blog: http://www.schoenes-thailand.at
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#34 Re: Rechtsschutz bei Visa für Verlobte.

Beitrag von Waitong »

Tramaico hat geschrieben:
Waitong hat geschrieben:Um in der Sache etwas zu bewegen wuerde mich interessieren was hat zu der Einteilung der Laender in Sachen VISA fuer Deutschland gefuehrt.
Siehe es so. Grundsaetzlich bestand fuer alle Auslaender Visumpflicht.

Dann kam es nach und nach zu Abkommen zwischen den Laendern und/oder aus nationalem Interesse wurden manchen Nationalitaeten Privilegien eingeraeumt.

Sicherlich ist das nationale Interesse Deutschlands bei deratigen Entscheidungen an erster Stelle. Was mich bedenklich stimmt, ist die Tatsache, dass Deutschland ueberall in der Welt versucht die menschenrechte einzufordern, sich christlich gibt, aber den Schutz der Familie mit Fuessen tritt. Familie, Kinder, alte Menschen werden vernachlaessigt. Wundert es da, dass Deutschland vergreist ?

Ich wohne nun 9 Jahre in Bangkok und muss immerwieder feststellen, dass Deutschland in Sachen Familie ein armseliges Land (Volk) ist. Der familiere Zusammenhalt wird nicht gefoerdert. Eigentlich koennte mir Deutschland egal sein, aber derartige Ungleichbehandlung in Sachen Visa-Vergabe lassen mich nicht ganz kalt.

Es darf nicht sein, dass das Recht auf Familie mit derartigen Huerden verbaut wird, wie sie Deutschland offensichtlich aus rein politischen (wirtschaftlichen) Motiven praktiziert. Du schreibst selbst, dass nationale Interessen massgeblich sind bei der Visa-Erteilung. Es ist doch in hohem Masse scheinheilig, so zu tun als wolle man das eigene Volk schuetzen, es aber reglememtiert wen es ehelicht und wen nicht. Es sind doch die vielen kleinen Gaengeleien, die dem ein oder anderen Buerger zusetzen und zum Staatsverdruss fuehren.

Es ist doch ein Hohn wie Deutschland es ueber Jahre nicht geschafft hat ein Neo-Nazi-Terror-Netzwerk das mordend in Deutschland agieren konnte, unter den Augen der Behoerden, auszuschalten. Stattdessen richtet der Staat sich gegen seine eigenen Bewohner, in dem willkuerlich Visabestimmungen angeordnend werden, die aus rein politischen Gruenden geschaffen wurden.
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#35 Re: Rechtsschutz bei Visa für Verlobte.

Beitrag von bukeo »

Waitong hat geschrieben:
Es darf nicht sein, dass das Recht auf Familie mit derartigen Huerden verbaut wird, wie sie Deutschland offensichtlich aus rein politischen (wirtschaftlichen) Motiven praktiziert.
interessant dazu ist auch, das scheinbar Menschenhändler keine grossen Probleme haben, Thaifrauen für Bars nach Deutschland zu schleusen. Die machen das
dann über Ungarn, Estland, Tschechien usw.
Auf der Strecke bleiben dann jene, die nichts mit Bar usw. zu tun haben.
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#36 Re: Rechtsschutz bei Visa für Verlobte.

Beitrag von Waitong »

So ist es. Man sieht es doch ueberdeutlich der Staat schafft es nicht seine eigenen Buerger z.B. vor Neo-Nazis-Terror zu schuetzen, stattdessen werden unsinnige Huerden aufgebaut, die den eigenen Buergern und Familien schaden. Ein armseliges Volk, das eine Regierung duldet, die sie nach Strich und Faden betruegt. Es sei nur an die Bespitzelung des Buergers durch die Amis erinnert, von dem, wie koennte es auch anders verlautbart werden, die Regierung keinen blassen Schimmer hat.
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#37 Re: Rechtsschutz bei Visa für Verlobte.

Beitrag von berliner35 »

Habe geantwortet auf eine pampige Antwort eines Beamten der Botschaft.
Stelle diese hier rein.
Nun wünsche ich eine fröhliche Hetze gegen mich,"Wie kann man sowas schreiben?"
Mehr wird von mir nicht eingestellt,keine Klagebegründung vor dem BVerfG kein Schreiben an irgendein Ministerium oder einer Behörde.

Noch ein Hinweis für den Oberschlauen hier.
Wer sich überlegt,wie kommen alle ausländischen Ehepartner von Deutschen,Weltweit, zu ihren Rechten aus der Charta und aus der UN MRK,muß alle Versuche und Triks der Regierung unterbinden.
Ich habe nachgedacht und eine Klage vor dem BVerfG eingereicht,Begründet mit den Artikeln der Charta,mit der Klageerweiterung nach 267 der AEUV.
Gegen die Lufthansa!
Kein weiterer Kommentar dazu.Warum soll ein Idiot den schlauen hier erklären wie das geht!


An: Botschafter Rolf Schulze
Sehr geehrter Herr Botschafter!!!!

Mit der Antwort Ihres Beamten Herrn Gerald Hoppe bin ich nicht einverstanden!
Außerdem bezweifel ich,das ein Beamter,der zweimal ein Visum abgelehnt hat,nun bei veränderter Sachlage,
noch ein Mitspracherecht hat!

Von Seitens Ihres Mitarbeiters wird Versucht Zeit zu Schinden.
Es muß für einem deutschen Beamten doch Möglich sein,eine Entscheidung zu treffen,
ob ein zwei mal abgelehnter Visaantrag,erstmal gestellt am 2.7.2013,abgelehnt am 4.7.2013,
Einspruch eingelegt am 12.7.2013,enggültig abgelehnt am 27.7.2013,
nun doch erteilt werden kann.

Da der Besuchsgrund untermauert wurde mit dem Rechtsschutz des Artikel 9 der Charta der EU und Artikel 16 der UN Menschenrechte,in Verbindung mit dem Artikel 25 der Schengenvisaverordnung.

Die Schuld liegt bei der Antragstellerin,da diese nicht den Schutz der Artikel 9 EU und 16 der UN angegeben hat.
Aber dieser Fehler wurde nun mit dem Einspruch am 5.8.2013 behoben.

Wobei ich in der Veränderung des Besuchsgrund nur den Artikel 9 der EU angegeben habe,ber der Artikel 16 der UN ist genauso Rechtsrelevant.

Anfrage lautete,"Ist unter der veränderten Antragstellung zum Besuchszweck,doch die Erteilung aus dem Antrag
vom 2.7.2013 zum Besuchsvisum gegeben?"

Klare Antwort währe.: Der Visumantrag vom 2.7.2013 wird nicht weiter bearbeitet.

Diese Antwort wird nicht Gerichtlich angefochten.!!
Da die Schuld bei der Antragstellerin liegt.

Es würde nur Eröffenen ein neues Visum zu Beantragen,unter dem Rechtsschutz der angegebenen Artikel der EU und der UN.

Außerdem möchte ich Sie verweisen auf das Verbot einer Befragung,beider Personen,des Gastgebers in Deutschland und der Antragstellerin in Thailand.

Ohne konkrete Beweise der Botschaft und der ABH darf keine Befragung durchgeführt werden.
Diese Beweise müßen den Befragten vorher ausgehändigt werden und die Fagen müßen detaliert aufgeführt sein.
Fragen müßen nicht beantwortet werden,da die Personen Beschuldigte sind,kein Beschuldigter kann gezwungen werden,mit der Beantwortung einer Frage zum Angeklagten zu werden.

Ein Eingrif in die Intimphäre und ins Persönlichkeitsrecht sind verboten.
Darüber existieren deutsche Gerichtsurteile.
Darüber existieren Artikel in der Charta und in den UN Menschenrechten.



Die Erteilung eines Visum ist nicht gesetzlich Gebunden an der Befragung,das Visum muß erteilt werden,da hierüber höherstehende Recht steht (Menschenrechte der Charta und die der UN)

Somit erwarte ich eine Umgehende Antwort von Ihnen,Herr Botschafter.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Richter
265/46 Choa-Lai
76120 Cha-Am
Thailand.



> Date: Tue, 6 Aug 2013 07:12:46 +0700
> From: rk-visa101@bangk.auswaertiges-amt.de
> To: wolfgangbee@msn.com
> Subject: Re: Visumänderungsantrag.
>
> Sehr geehrter Herr Richter,
> wir bearbeiten die Eingänge hier nach Reihenfolge derselben. Sie
> bekommen also, unaufgefordert, eine Antwort, sobald es geht.
>
> Mit freundlichen Grüßen

> Im Auftrag
> Gerald Hoppe
> Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
> Embassy of the Federal Republic of Germany
> 9, South Sathorn Rd.
> Bangkok 10120
> Tel.: +66-2-287-9080
> Fax: +66-2-285-6232
>
>
>
>
> wolfgang richter schrieb am 05.08.2013 14:46 Uhr:
> > Sehr geehrter Herr Botschafter.
> >
> > Mit der Übersendung der Vollmach per Fax an Sie,mit dem GZ
> > gekennzeichnet ist die
> > Rechtsfrage der Vertretung geklärt.
> >
> > In welchem Zeitraum kann nun mit einer Antwort gerechnet werden?
> > Ich Bitte um eine zügige Bearbeitung.
> >
> > Mit freundlichen Grüßen
> > Wolfgang Richter
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#38 Re: Rechtsschutz bei Visa für Verlobte.

Beitrag von Tramaico »

berliner35 hat geschrieben:Nun wünsche ich eine fröhliche Hetze gegen mich,"Wie kann man sowas schreiben?"
Nicht notwendig, ich habe Herrn Hoppe soeben hierher eigeladen, damit er gegebenenfalls selbst Stelllung nehmen kann, da Du ja seinen prompten Zwischenbescheid als pampig empfunden hattest.

Somit sollte ihm doch Gelegenheit gegeben werden fuer sich selbst zu sprechen. :wai:
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#39 Re: Rechtsschutz bei Visa für Verlobte.

Beitrag von berliner35 »

Tramaico hat geschrieben:
berliner35 hat geschrieben:Nun wünsche ich eine fröhliche Hetze gegen mich,"Wie kann man sowas schreiben?"
Nicht notwendig, ich habe Herrn Hoppe soeben hierher eigeladen, damit er gegebenenfalls selbst Stelllung nehmen kann, da Du ja seinen prompten Zwischenbescheid als pampig empfunden hattest.

Somit sollte ihm doch Gelegenheit gegeben werden fuer sich selbst zu sprechen. :wai:
Du bist aber ein Traumtänzer,denkst Du hier erscheint im Forum ein Mitarbeiter der Botschaft und läßt sich von mir mit den Menschenrechten aus der Charta und der UN niedermachen?

1) Er müßte hier offenbaren,welche internen Diestanweisung aus dem AA.vorliegen,zur Befragung der Antragsteller.
Nach den Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz ist das verboten.
Nach einigen Beschlüssen von deutschen Gerichten ist das verboten.
Erlaubt ist es nur bei konkreter Beweislage,diese müßen dem Antragsteller vor der Befragung vorgelegt werden,mit dem Beisein eines von Deutschland
zugelassenen Übersetzer.Der Befragte kann verlangen ein Aufnahmegerät dabei zu haben,wegen der eventuellen Diskrepanz der Fragen und der Übersetzung.
Er müßte auch erklären,mit welchem Recht die Botschaft bei einer Verweigerung der Antworten das Visum verweigert?
Er müßte Erklären,wie die Botschaft eine Rechtsgültige Eheschließung für Ungültig erklärt.Nach einer Eheschließung eines Deutschen mit einer
Ausländerin,greift sofor nach der letzten Unterschrift unter der Heiratsurkunde,die Menschenrechte der EU und der UN.
Er müßte Erklären,nach welcher Gesetzeslage er das Visum verweigern kann,eine solche Gesetzeslage ist nicht vorhanden.

2) Er müßte hier die Hosen runterlassen,wie ist das Visumverfahren,bei der Antragsstellung unter dem Rechtsschutz der Charta und der UN MRK.

3) Er müßte bei mir rechnen,mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde,zum Entfernen aus sein Beamtenverhältnis,bei der Einstellung von Behauptungen,hier im
Forum,oder in einer Antwort an mich,die nicht gestütz sind auf die Menschenrechte der EU und der UN.

4) Ich habe der Antragsstellerin empfohlen,ein neuen Visaantrag zu stellen,mit dem Rechtsschutz der EU und UN,um einer Laune eines Botschaftsangehörigen
zu entgehen,der meint,die Entscheidung einer Anfrage hat sich zu richten nach seinem Ermessen.
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#40 Re: Rechtsschutz bei Visa für Verlobte.

Beitrag von Waitong »

Generell ausgenommen von der gesetzlichen Erfordernis der einfachen Deutschkenntnisse sind Familienangehörige von in Deutschland lebenden Freizügigkeitsberechtigten. Darunter fallen Angehörige der EU-/EWR-Staaten (nicht Deutschland!) http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/ ... seite.html
Also, Familienangehoerige von in Deutschland lebenden Freizuegigkeitsberechtigten z.B. Oestereicher duerfen ihre thailaendische Ehefrau nach Deutschland ohne Sprachtest einreisen lassen, um dort zu leben. Aber der Deutsche nicht.

Sehr sonderbar. Alle Angehörigen der EU-/EWR-Staaten (nicht Deutschland!) duerfen in Deutschland, was der Deutsche in Deutschland nicht darf, ohne vorab seiner Ehefrau einen Sprachtest abzuverlangen.

:bloed:

Wenn ich betroffen waere, wurde ich auf Gleichstellung klagen.

Hier zeigt sich eine offensichtliche Un-gleichbehandlung, die erklaert werden muss.

Wie man erkennt ist mein Loesungsansatz anders...
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